Was tun
- Im letzten Bescheid nachsehen, bis wann die Leistungen bewilligt sind.
- Antrag vor diesem Datum stellen. Am einfachsten online bei arbeitsagentur.de – Nachweise können als Foto hochgeladen werden. Auch per Post, persönlich oder telefonisch möglich.
- Nur Kopien schicken, keine Originale. Nachweis über die Antragstellung aufbewahren.
Wenn Sie zu spät sind
Der Antrag wirkt ab dem 1. des Monats, in dem er gestellt wird. Stellen Sie ihn erst im Folgemonat, kann für den versäumten Monat keine Leistung gezahlt werden (§ 37 SGB II).