Das Wichtigste
- Bezahlt wird pro Wohnung – nicht pro Person und nicht pro Gerät.
- In einer WG zahlt eine Person; die anderen geben deren Beitragsnummer an.
- Wer bestimmte Sozialleistungen bekommt (z. B. Bürgergeld oder BAföG), kann eine Befreiung beantragen – sie gilt nicht automatisch.
- Den aktuellen Betrag finden Sie auf rundfunkbeitrag.de.
Häufige Schreiben
- Anschreiben nach dem Umzug – Anmeldung oder Mitteilung, wer für die Wohnung zahlt.
- Zahlungsaufforderung – Rechnung für einen Zeitraum.
- Festsetzungsbescheid – offizielle Festsetzung offener Beiträge, oft mit Säumniszuschlag.
- Mahnung – Erinnerung an offene Beträge.
Vorsicht, Fälschungen
Betrüger verschicken E-Mails „vom Beitragsservice“ mit Zahlungslink. Nummern und Formulare nur von rundfunkbeitrag.de nehmen – und im Zweifel den Brief kostenlos in DEASY prüfen.