Rundfunkbeitrag: Was steht in dem Brief?

Der Rundfunkbeitrag finanziert öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio. Post vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ bekommt fast jeder nach einem Umzug.

Das Wichtigste

  • Bezahlt wird pro Wohnung – nicht pro Person und nicht pro Gerät.
  • In einer WG zahlt eine Person; die anderen geben deren Beitragsnummer an.
  • Wer bestimmte Sozialleistungen bekommt (z. B. Bürgergeld oder BAföG), kann eine Befreiung beantragen – sie gilt nicht automatisch.
  • Den aktuellen Betrag finden Sie auf rundfunkbeitrag.de.

Häufige Schreiben

  • Anschreiben nach dem Umzug – Anmeldung oder Mitteilung, wer für die Wohnung zahlt.
  • Zahlungsaufforderung – Rechnung für einen Zeitraum.
  • Festsetzungsbescheid – offizielle Festsetzung offener Beiträge, oft mit Säumniszuschlag.
  • Mahnung – Erinnerung an offene Beträge.

Vorsicht, Fälschungen

Betrüger verschicken E-Mails „vom Beitragsservice“ mit Zahlungslink. Nummern und Formulare nur von rundfunkbeitrag.de nehmen – und im Zweifel den Brief kostenlos in DEASY prüfen.

Wer hilft

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann es abweichen – maßgeblich ist, was im Brief steht. Fragen Sie im Zweifel beim Absender oder einer kostenlosen Beratungsstelle nach. Stand: Oktober 2026

Liegt ein Brief auf dem Tisch?

DEASY erklärt ihn, zeigt die Fristen und wer weiterhilft.

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