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📄 RatgeberAufforderung zur Mitwirkung vom Jobcenter: Was tun?
Das Jobcenter bittet Sie, bis zu einem bestimmten Datum Unterlagen zu schicken. Das ist keine Strafe, sondern eine Bitte, bei der Prüfung Ihres Anspruchs mitzuhelfen.
Was tun
- Frist und Liste der Unterlagen im Brief suchen.
- Unterlagen vor Fristende schicken: über jobcenter.digital (Handyfotos reichen), per Post oder persönlich. Nachweis aufbewahren.
- Schaffen Sie es nicht oder fehlt etwas? Vor Fristende beim Jobcenter melden, das Vorhandene schicken und um Fristverlängerung bitten.
Wenn Sie nichts tun
Die Leistungen können ganz oder teilweise gestoppt werden, bis Sie die Unterlagen nachreichen (§ 66 SGB I).
Wer hilft
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann es abweichen – maßgeblich ist, was im Brief steht. Fragen Sie im Zweifel beim Absender oder einer kostenlosen Beratungsstelle nach. Stand: Oktober 2026